Wirtschaftliche Hilfen
"Wirtschaftliche Hilfen" umfassen die Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Diese Leistungen betreffen unter anderem:
- Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige
- angemessene Kosten der Unterkunft
- Besondere Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
- Einmalige Leistungen in folgenden Fällen: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen soweit nicht von der Regelleistung umfasst.
Das Jobcenter MK ist dezentral organisiert, so dass für Sie in allen 15 Städten und Gemeinden im Märkischen Kreis Anprechpartner in den einzelnen Jobcenter-Dienststellen für Fragen, individuelle Beratung und Informationen im Rahmen des SGB II zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit der einzelnen Dienststellen richtet sich nach Ihrem Wohnort. Informationen über Anschriften und Erreichbarkeit der für Sie zuständigen Jobcenter-Dienststelle erhalten Sie hier:
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