Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Förderung immer vor Eintritt des Ereignisses bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner gestellt werden muss.

Über die hier erläuterten Förderleistungen hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Einzelfallhilfen für Ihre berufliche Integration zu übernehmen.

Auch hier sollten Sie sich rechtzeitig -vor Eintritt des Ereignisses- über die Möglichkeiten und Voraussetzungen bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner informieren.

Kontakt und Öffnungszeiten der für Sie zuständigen Jobcenter-Dienststelle hier

Bewerbungskosten

Für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen können bis zu 300 Euro jährlich übernommen werden. Bei nachgewiesenen Bewerbungen kann eine Pauschale von 5 Euro je Bewerbung erstattet werden.

Reisekosten

Für Fahrten zur Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen können Reisekosten erstattet werden. Bei der Benutzung eines PKW werden in diesem Zusammenhang 0,20 Euro je Kilometer, maximal 130 Euro übernommen. Sollte ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden, können die Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels gezahlt werden. Bitte beachten Sie: Informieren Sie rechtzeitig vor Eintritt des Ereignisses Ihren persönlichen Ansprechpartner zwecks Überprüfung der Voraussetzungen dieser Förderung.

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Mobilitätshilfen

Bei einer Arbeitsaufnahme können zum Beispiel die Kosten für Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte sowie Fahrtkosten übernommen werden.

Bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme besteht die Möglichkeit der Übernahme von Umzugskosten und Trennungskosten.

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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

In Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können die Eignung für eine berufliche Tätigkeit überprüft, die Fähigkeiten zur Selbstsuche unterstützt, oder Kenntnisse und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit vermittelt werden.

Sie können in individuellen Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder in Gruppenmaßnahmen, zum Beispiel als Bewerbungstrainings.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden in Betrieben oder bei Bildungsträgern durchgeführt. Ihre Dauer kann je nach Inhalt variieren.

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Vermittlungsgutschein (VGS)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen, können zur Unterstützung Ihrer Eigenbemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen Vermittlungsgutschein erhalten.

Diesen Vermittlungsgutschein können Sie bei einer privaten Arbeitsvermittlung vorlegen. Der private Arbeitsvermittler erhält einen festgelegten Betrag, wenn er Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt, welches mindestens 15 Stunden umfasst.

Hinweis:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins.

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Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

Zur Eingliederung in das Berufsleben kann eine notwendige Weiterbildung gefördert werden, wenn die Maßnahme und deren Träger von einer fachkundigen Stelle zertifiziert wurden.

Die Ausgabe eines hierfür notwendigen Bildungsgutscheins setzt voraus, dass eine persönliche Beratung mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner stattgefunden hat.

Dabei werden unter anderem die Voraussetzungen für die Übernahme der Lehrgangskosten und Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung sowie die Kinderbetreuungskosten geprüft.

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Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs)

Zusatzjobs (Ein-Euro-Jobs) haben die Zielsetzung, Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten bzw. wiederherstellen, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Arbeitsgelegenheiten müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein, sie dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern.

Zusatzjobs stellen kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dar.

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Einstiegsgeld

Die Bewilligung von Einstiegsgeld soll zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bzw. zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen.

Das Einstiegsgeld kann zum Beispiel für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gewährt werden.

Die selbständige Beschäftigung soll hauptberuflichen Charakter aufweisen, das heißt mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen. Die Art der Tätigkeit darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen.

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Hilfen zur Existenzgründung

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen, sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Jobcenter-Dienststelle hier ») an.

Die Hilfen zur Existenzgründung werden in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft des Märkischen Kreises, der SIHK sowie der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung angeboten.

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