Einzelne Förderleistungen für Arbeitgeber
JobPerspektive im Märkischen Kreis - Förderung nach § 16 e SGB II
Bisherige Erfahrungen in der Umsetzung des SGB II zeigen, dass es eine nennenswerte Zahl von Menschen gibt, bei denen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente regelmäßig nicht zu einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Ursachen hierfür begründen sich in den individuellen Vermittlungshemmnissen der Menschen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet sich hierzu die Festlegung: Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen.
Mit der Einführung der Leistung zur Beschäftigungsförderung (JobPerspektive) für Arbeitgeber wird in der Arbeitsmarktpolitik erstmals ein Instrument eingeführt, das nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, eine längerfristige bzw. eine dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet.
Im Rahmen der JobPerspektive können für diesen Personenkreis bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos und zusätzlich bis zu 20% für die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernommen werden.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Des Weiteren können für schwer behinderte Menschen Eingliederungszuschüsse erbracht werden. Die Förderhöhe und -dauer richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Wichtig ist, dass der Antrag vor Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters gestellt wird. Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Iserlohn und des Jobcenters Märkischer Kreis.




