Allgemeines zum Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige Leistungsberechtigte beantragen. Für die Beantragung und dem Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • erwerbsfähig sind, das heißt mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können,
  • hilfebedürftig sind,
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Nicht erwerbsfähige Angehörige, z. B. minderjährige Kinder, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ein so genanntes Sozialgeld nach dem SGB II.



Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben Personen,

  • die Rente wegen Alters beziehen oder
  • länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind oder
  • im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten sowie
  • Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.



Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird vorhandenes Einkommen und/ oder Vermögen des Antragstellers und allen Mitgliedern seiner Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. 

Das Arbeitslosengeld II ist eine individuelle Leistung. Somit ist es sehr wichtig,  sich bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/ der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen etc.) umgehend mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner oder Leistungssachbearbeiter in der jeweiligen Dienststelle in Verbindung zu setzen. Die Zuständigkeit der Dienststelle richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Nähere Informationen über Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen erhalten Sie hier»

Nach oben

Beantragung Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag und ab dem Tag der Antragsstellung gewährt. Dies gilt auch für Fortzahlungsanträge.

Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Einkommens- und Vermögensnachweise
  2. Mietvertrag
  3. letzte (aktuelle) Betriebskostenabrechnung
  4. letzte (aktuelle) Heizkostenabrechnung
  5. Vermieterbescheinigung/Heizkostenbescheinigung des Vermieters (Das Einreichen dieser Unterlagen ist erforderlich, wenn die letzte Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung keinen aktuellen Stand widerspiegeln. Eine Vermieterbescheinigung ist auch erforderlich, sofern aus den Kontoauszügen, falls vorhanden, keine regelmäßigen Miet- und/oder Energiekostenzahlungen ersichtlich sind)
  6. vollständige Original-Kontoauszüge der letzten drei Monate
  7. Falls kein Konto geführt wird, wird ein Nachweis benötigt, dass kein Konto eingerichtet werden kann
  8. Personalausweise oder Pässe

 

In bestimmten Fällen müssen folgende zusätzliche Unterlagen eingereicht werden:

  • Aufenthaltstitel bzw. Freizügigkeitsbescheinigung bei ausländischen Antragsstellern (Überprüfung des Aufenthaltsstatus)
  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
  • Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss bei Scheidungen, bei nicht ehelichen Kindern
  • Kfz-Schein und -Versicherungsnachweis

 

Sollte der Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft!) leben, muss grundsätzlich das entsprechende "Zusatzblatt zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" vor Ort bei Antragstellung ausgefüllt werden. Auch darüber hinausgehend können weitere Unterlagen für die Prüfung des Leistungsanspruchs wichtig sein. Für weitere Informationen hierzu stehen die persönlichen Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung zur Verfügung.

Nach oben

Geldbezug ohne Unterbrechung - Fortzahlungsanträge

Üblicherweise wird der Antrag auf das Arbeitslosengeld II für sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen Fortzahlungsantrag stellen.  Bitte beachten Sie, dass ein weiterer Anspruch erst ab dem Tag der erneuten Antragstellung besteht. Der notwendige Fortzahlungsantrag wird in der Regel spätestens drei Wochen vor Fristablauf per Post an den Antragsteller versandt und sollte von ihm schnellstmöglich ausgefüllt und in der zuständigen Jobcenter-Dienststelle abgegeben werden.

Folgende Unterlagen sollten ebenfalls eingereicht werden:

  • Original-Kontoauszüge der letzten zwei Monate (vollständig),
  • Unterlagen zu Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
  • Sollten keine Änderungen seit der erstmaligen Beantragung des Arbeitslosengeldes II eingetreten sein, reicht es aus, wenn der Antragsteller die erste Seite des beidseitigen Folgeantrags ohne Zusatzblätter ausgefüllt und unterschrieben (mit den Kontoauszügen) abgibt.

Nach oben

Servicebereich

Anträge zum Download und Merkblätter und Broschüren zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie hier »

Nach oben