Arbeitsvermittlung ü25
Im Jobcenter MK werden alle erwerbsfähigen Leistungsempfänger einer Bedarfsgemeinschaft (z. B. Ehegatten, Lebenspartner) von demselben Ansprechpartner betreut.
Eine Ausnahme bilden die 15 bis 24-Jährigen. Für diese Personengruppe stehen besondere Ansprechpartner der Arbeitsvermittlung U25 zur Verfügung.
Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Ihnen bei Antragstellung benannt. Die Hauptaufgabe der persönlichen Ansprechpartner besteht darin, die Leistungsempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Um eine schnelle Umsetzung zu erreichen, erhalten Sie als Antragsteller innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin beim persönlichen Ansprechpartner.
Nach Erfassung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Ihres beruflichen Werdeganges wird eine Vereinbarung abgeschlossen. In dieser sogenannten Eingliederungsvereinbarung wird das Prinzip Fördern und Fordern umgesetzt und es werden individuelle Schritte auf dem Weg zu Ihrer Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbindlich geregelt.
Fördern:
Die Eingliederungsvereinbarung enthält aber nicht nur unsere Erwartungen an Sie, sondern auch Regelungen darüber, welche Angebote wir Ihnen in Ihrem Einzelfall anbieten, um Ihre Eingliederungschancen zu erhöhen. Einen Überblick über die möglichen Angebote erhalten Sie hier ».
Fordern:
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit (Mitwirkungspflichten mehr ») im gesamten Eingliederungsprozess. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie sich selbst um eine Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht. Auch an allen anderen Maßnahmen, die Ihre Eingliederung unterstützen, wirken Sie aktiv mit.
Weitergehende Hilfen:
Sofern persönliche Probleme eine Arbeitsaufnahme verhindern oder erschweren, erhalten Sie über Ihren persönlichen Ansprechpartner z. B. folgende Hilfen:
- Kinderbetreuung
- Schuldnerberatung
- Psychosoziale Beratung
- Suchtberatung.
Terminvereinbarung / Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner
Bei Antragstellung erhalten Sie von einem Mitarbeiter in der Eingangszone der Dienststelle Ihres Wohnortes (Ihre zuständige Jobcenter Dienststelle hier ») einen Termin für ein persönliches Gespräch bei Ihrem Ansprechpartner.
Weitere Termine wird Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner benennen bzw. Sie schriftlich einladen.
Sie selbst haben die Möglichkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld II einen Termin über die Eingangszone oder direkt telefonisch zu vereinbaren.




