Arbeitsvermittlung U25
Die Betreuung und Integration in Arbeit und Ausbildung von jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren (U 25) ist ein besonderer geschäftspolitischer Schwerpunkt des Jobcenters MK. Das SGB II stellt die sozialpolitische und gesellschaftliche Bedeutung dieser Aufgabe in den Mittelpunkt aller Vermittlungsaktivitäten.
Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über:
Ziele
Die Leistungsgrundsätze und Ziele der Vermittlung in Arbeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren sind in § 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wie folgt festgelegt:
1. Vermittlung in eine Arbeitsstelle
2. Vermittlung in eine Ausbildung oder
3. Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit.
Ablauf von der Antragstellung bis zum Beratungsgespräch
Um eine schnelle Umsetzung zu erreichen, erhalten Sie als Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin beim persönlichen Ansprechpartner und innerhalb von vier Wochen seit Antragstellung ein Angebot für eine Arbeitsstelle, Ausbildungsstelle oder auch einer Arbeitsgelegenheit. Die persönlichen Ansprechpartner halten einen engen Kontakt zu Ihnen.
Neben der allgemeinen Information und Beratung wird einmal im Monat mit einem persönlichen Gespräch die Entwicklung und der Fortschritt bei den Eingliederungsbemühungen unterstützt.
Was ist Gegenstand der Beratungsgespräche?
Nach Erfassung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Ihres beruflichen Werdeganges wird eine Vereinbarung abgeschlossen. In dieser so genannten Eingliederungsvereinbarung wird das Prinzip Fördern und Fordern umgesetzt und es werden individuelle Schritte auf dem Weg zu Ihrer Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbindlich geregelt.
Fördern:
Die Eingliederungsvereinbarung enthält aber nicht nur unsere Erwartungen an Sie, sondern auch Regelungen darüber, welche Angebote wir Ihnen in Ihrem Einzelfall anbieten, um Ihre Eingliederungschancen zu erhöhen. Einen Überblick über die möglichen Angebote erhalten Sie hier ».
Fordern:
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit (Mitwirkungspflichten mehr ») im gesamten Eingliederungsprozess. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie sich selbst um eine Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht. Auch an allen anderen Maßnahmen, die Ihre Eingliederung unterstützen, wirken Sie aktiv mit.
Weitergehende Hilfen:
Sofern persönliche Probleme eine Arbeitsaufnahme verhindern oder erschweren, erhalten Sie über Ihren persönlichen Ansprechpartner z. B. folgende Hilfen:
- Kinderbetreuung
- Schuldnerberatung
- Psychosoziale Beratung
- Suchtberatung.
Terminvereinbarung/Kontakt zum Persönlichen Ansprechpartner
Bei Antragstellung erhalten Sie von einem Mitarbeiter in der Eingangszone der Dienststelle Ihres Wohnortes (Ihre zuständige Jobcenter Dienststelle hier ») einen Termin für ein persönliches Gespräch bei Ihrem Ansprechpartner.
Weitere Termine wird Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner benennen bzw. Sie schriftlich einladen.
Sie selbst haben die Möglichkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld II einen Termin über die Eingangszone oder direkt telefonisch zu vereinbaren.
Telefon: 0800 / 666 4 888
Standorte und Erreichbarkeit Arbeitsvermittlung U25
Das Jobcenter MK hat zwei Teams U25 eingerichtet.
Team U25 nördlicher Märkischer Kreis
Dienststellen: Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde,
Sachgebietsleitung Team U25 nördlicher Märkischer Kreis hier »
Team U25 südlicher Märkischer Kreis
Dienststellen: Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
Sachgebietsleitung Team U25 südlicher Märkischer Kreis hier »
Bei Klicken auf Ihren Wohnort, erhalten Sie nähere Informationen über Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der jeweiligen Jobcenter-Dienststelle.




